ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für den Verkauf, die Lieferung und den Einbau von beweglichen Sachen (Waren) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbe-dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbe-haltlos erbringen.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


§ 2 Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kos-tenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

(2) Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgül-tigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Ar-beitsstunden.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(4) Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen. Derartige Nebenabre-den und Zusagen bedürfen der Bestätigung durch uns in Textform.

(5) Der Kunde ist nur aus wichtigem Grund zur Stornierung berechtigt. Die Stornierungsgebühr beträgt pauschal 25% des Vertragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Eine Stornierung ist auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen, wenn Gegenstand des Ver-trages Sonderanfertigungen sind.


§ 3 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind je-doch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten und /oder einge-bauten Waren vorzunehmen.


§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne, die Material- oder Transportkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kos-tensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhö-hung mehr als 5 % beträgt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert be-rechnet.

(2) Für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillierferungen kann von uns eine Ab-schlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

(3) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager.

(4) Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Umsatz-steuer.

(5) Die Vergütung ist innerhalb von ????? Tagen nach der Lieferung und Leistung zu entrich-ten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Die Zahlung ist ohne jeden Abzug zu leisten. Ratenzahlung, Zahlungen durch Wechsel/Scheck etc. werden nicht akzeptiert. Im Falle von Ladengeschäften ist die Vergütung sofort zu ent-richten.

(6) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig fest-gestellt oder von uns anerkannt wurden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurück-behaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder –fristen bedarf der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignis-sen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemes-senen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll-ten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche kann der Kunde hieraus nicht herleiten.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilliefe-rung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

§ 6 Haftung für Mängel im Falle von Lieferung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorge-nannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) vor.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Liefe-rung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatz-ansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.


§ 7 Haftung für Mängel im Falle von Lieferung und Einbau

(1) Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Be-seitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismässiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herab-setzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgen-den Haftungsbeschränkung verlangen.

(2) Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634a BGB. Danach verjähren die Ansprüche in fünf Jahren.

(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

(4) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.


§ 8 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Ge-sundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Ge-sundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, ver-jähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des An-spruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren in fünf Jahren.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Ma-terialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Ge-schäftsbeziehung vor.

(3) Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grund-stück/Gebäude des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer etwaigen Veräusserung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.


§ 10 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns und des Kaufpreises verjähren abweichend von §195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.


§ 11 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.


§ 12 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammen-hang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.


§ 13 Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentli-chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schopfheim ausschließli-cher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erge-benden Streitigkeiten.
(3) Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rah-men sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam-keit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.